Mietbedingungen für Fahrräder und Tretmobile
- Die Ausgabe der Tagesräder erfolgt bis 13:00 Uhr.
- Der Mieter haftet für die überlassenen Mietgegenstände
nach den Grundsätzen des BGB. Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, sowie der Verlust der Mietsache gehen zu Lasten des Mieters.
- Eine Haftung bei Unfällen wird nicht übernommen.
- Das Fahren der Fahrräder, Tretmobile und E-Scooter erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Fahrräder & Tretmobile dürfen nicht am Strand und
nicht im Seewasser gefahren werden. Ferner ist es untersagt
mit den Fahrrädern oder mit den Tretmobilen Treppen herunter zu fahren. Sollte es durch unsachgemäße Verwendung zu
Schäden kommen, haftet der Mieter.
- Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Erstattung des
Mietpreises
- Eine Mietverlängerung bedarf der vorherigen Absprache.
- Bei Verlust des Fahrradschloss-Schlüssels oder des Korbes müssen 5,00 € erstattet werden.
- Bei einer Panne (platter Reifen, etc.) muss das Fahrrad
auf eigene Kosten des Mieters zum Vermieter zurückgebracht werden.
- Gemietete Fahrräder sind am Abgabetag bis spätestens
18:00 Uhr zurückzugeben.
- Ist eine Verspätung bei der Rückgabe absehbar, bitten
wir um eine telefonische Information. Wir behalten uns eine
Nachzahlung zum Tagespreis vor.
Speziell für Tretmobile
- E-Scooter dürfen ab 14 Jahren gefahren werden. Das Alter muss nachgewiesen werden. Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterzeichnen.
- Für Go-Carts, die durch Unachtsamkeit oder Fahrfehler
im Binnensee oder der Ostsee versenkt werden, berechnen
wir eine Reinigungs- und Instandsetzungspauschale in Höhe
von 200,00 €. Zu zahlen vor Ort in bar.
- Die Go-Carts dürfen auf keinen Fall auf der Erlebnisbrücke
am Steinwarder gefahren werden.
- Go-Carts sind keine Autoscooter! Das absichtliche Gegeneinanderfahren ist zu unterlassen.
- Das Fahren auf der Skaterbahn am Steinwarder ist
strengstens untersagt.
Bitte fahrt mit den Go-Carts nicht durch den Matsch,
andere Gäste möchten auch ein sauberes Go-Cart!
(Ansonsten putzt Ihr es auch!)